Persönliche Unterstützung, die zu Innenstadt passt
Eine Einkaufsliste schreiben, Unterlagen einpacken, eine Besorgung erledigen und rechtzeitig bei einem vereinbarten Termin sein: Solche Schritte können einzeln leicht wirken und zusammen dennoch belasten. Wir teilen den Ablauf in realistische Etappen. Bei Einkäufen bleibt die Auswahl bei der begleiteten Person. Bei Terminen helfen wir mit Vorbereitung, Orientierung und ruhiger Anwesenheit, geben aber keine medizinische Einschätzung. Auch reine Erledigungen können abgesprochen werden, wenn sie zum vereinbarten Unterstützungsrahmen gehören.
Mehr Leichtigkeit bei Haushalt und täglichen Aufgaben
Leichte Arbeiten im Haushalt gehören ebenfalls zum Angebot. Denkbar sind Oberflächen im üblichen Umfang, alltagstaugliche Ordnung, Wäschepflege oder das Sortieren von Vorräten. Es geht nicht um handwerkliche Arbeiten oder eine intensive Grundreinigung. Wer mitmachen möchte, wird einbezogen; wer Kräfte sparen muss, kann Aufgaben abgeben. So entsteht kein fremdbestimmter Ablauf, sondern eine Hilfe, die vorhandene Selbstständigkeit respektiert und sichtbare Entlastung schafft.
Gut begleitet bei Einkäufen, Erledigungen und Terminen
Angehörige koordinieren häufig viele Kleinigkeiten neben Beruf, eigener Familie und persönlichen Verpflichtungen. Eine vereinbarte Alltagsbegleitung kann einzelne Zuständigkeiten zeitweise übernehmen. Das schafft Freiraum, ohne Entscheidungen über den Kopf der unterstützten Person hinweg zu treffen. Welche Informationen weitergegeben werden dürfen, wird abgestimmt. SoleNova verspricht keine pauschalen Zeitfenster: Erst eine Kapazitätsprüfung zeigt, ob Umfang und gewünschter Rhythmus umsetzbar sind.
Transparent planen: Pflegekasse oder privates Paket
SoleNova ist nach § 45a SGB XI in Verbindung mit der AnFöVO NRW als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt. Ob Leistungen in der Innenstadt über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI genutzt werden können, hängt vom individuellen Anspruch, dem verfügbaren Budget und der Prüfung durch die Pflegekasse ab. Eine Erstattung wird nicht garantiert; der Preis beträgt 38 Euro je Leistungsstunde.
Ob Leistungen in der Innenstadt über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI genutzt werden können, hängt vom individuellen Anspruch, dem verfügbaren Budget, dem anerkannten Leistungsumfang und der Prüfung durch die zuständige Pflegekasse ab. SoleNova garantiert keine Erstattung; bitte stimmen Sie die konkrete Abrechnung vorab mit Ihrer Pflegekasse ab.
Wenn Sie die Unterstützung in der Innenstadt unabhängig von einer Erstattung nutzen möchten, stellen wir gern ein individuelles Privatpaket zusammen. Umfang, Rhythmus und Schwerpunkte für die Innenstadt werden persönlich vereinbart, damit die Unterstützung zu Ihrem Alltag passt.
Bei Einsätzen in der Innenstadt begleitet SoleNova im Alltag, übernimmt jedoch keine körperbezogene Pflege, Behandlungspflege, Medikamentengabe oder medizinischen Tätigkeiten. Für entsprechende fachliche Bedarfe in der Innenstadt sind qualifizierte Pflege- oder Gesundheitsfachkräfte die richtigen Ansprechpartner.
