Persönliche Unterstützung, die zu Alt-Hamborn passt
Ein Vorgespräch hilft, Erwartungen verschiedener Beteiligter zusammenzuführen. Vielleicht möchte eine Person beim Einkauf begleitet werden, während die andere Entlastung bei der Wäsche braucht. Prioritäten werden so gewählt, dass das vereinbarte Zeitfenster nicht überfrachtet wird. SoleNova ersetzt keine familiären Entscheidungen und übernimmt keine umfassende Haushaltsführung. Die unterstützten Personen bleiben beteiligt, soweit sie das möchten und können. Klare Zuständigkeiten vermeiden Missverständnisse und machen sichtbar, welche Leistung tatsächlich erbracht wird.
Mehr Leichtigkeit bei Haushalt und täglichen Aufgaben
Auch in einem Paarhaushalt kann eine betreuende Person eine Pause benötigen. Während eines vereinbarten Besuchs sind Gespräche, gemeinsame Beschäftigung und praktische kleine Aufgaben möglich. Dadurch kann ein Angehöriger eigenen Verpflichtungen nachgehen oder schlicht zur Ruhe kommen. Diese soziale Begleitung ist keine pflegerische Beaufsichtigung. SoleNova übernimmt weder Körperpflege noch medizinische Verantwortung und kann keinen pflegerisch notwendigen Betreuungsrahmen ersetzen. Der nicht-medizinische Charakter wird bereits vor Beginn deutlich besprochen.
Gut begleitet bei Einkäufen, Erledigungen und Terminen
Leichte Reinigung, Ordnung und Wäschepflege können mit einem Einkauf oder einer Erledigung verbunden werden, sofern die Zeit dafür realistisch geplant ist. Alternativ kann ein Besuch ausschließlich einem Termin oder einer gemeinsamen Besorgung gelten. Ob Begleitung oder Übernahme eines Auftrags gewünscht ist, wird ausdrücklich festgelegt. SoleNova bietet keine Behandlungspflege, verabreicht keine Medikamente und führt keine körperbezogenen Pflegehandlungen aus. Die Leistung konzentriert sich auf praktische Hilfe und menschliche Begleitung im normalen Tagesablauf.
Transparent planen: Pflegekasse oder privates Paket
SoleNova ist nach § 45a SGB XI in Verbindung mit der AnFöVO NRW als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt. Ob Leistungen in Alt-Hamborn über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI genutzt werden können, hängt vom individuellen Anspruch, dem verfügbaren Budget und der Prüfung durch die Pflegekasse ab. Eine Erstattung wird nicht garantiert; der Preis beträgt 38 Euro je Leistungsstunde.
Ob Leistungen in Alt-Hamborn über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI genutzt werden können, hängt vom individuellen Anspruch, dem verfügbaren Budget, dem anerkannten Leistungsumfang und der Prüfung durch die zuständige Pflegekasse ab. SoleNova garantiert keine Erstattung; bitte stimmen Sie die konkrete Abrechnung vorab mit Ihrer Pflegekasse ab.
Wenn Sie die Unterstützung in Alt-Hamborn unabhängig von einer Erstattung nutzen möchten, stellen wir gern ein individuelles Privatpaket zusammen. Umfang, Rhythmus und Schwerpunkte für Alt-Hamborn werden persönlich vereinbart, damit die Unterstützung zu Ihrem Alltag passt.
Bei Einsätzen in Alt-Hamborn begleitet SoleNova im Alltag, übernimmt jedoch keine körperbezogene Pflege, Behandlungspflege, Medikamentengabe oder medizinischen Tätigkeiten. Für entsprechende fachliche Bedarfe in Alt-Hamborn sind qualifizierte Pflege- oder Gesundheitsfachkräfte die richtigen Ansprechpartner.
