Persönliche Unterstützung, die zu Beeck passt
Im ersten Gespräch werden Situation und gewünschte Unterstützung getrennt betrachtet. Eine akute medizinische oder pflegerische Lage kann SoleNova nicht abdecken. Geht es dagegen um einen Einkauf, Wäsche, Ordnung oder Gesellschaft, lässt sich ein begrenzter Auftrag prüfen. Auch die gewünschte Dauer spielt eine Rolle: vorübergehende Hilfe und längerfristiger Bedarf werden organisatorisch unterschiedlich eingeordnet. Eine ehrliche Abgrenzung verhindert, dass Angehörige sich auf Leistungen verlassen, die gar nicht angeboten werden.
Mehr Leichtigkeit bei Haushalt und täglichen Aufgaben
Bei einem Engpass können wenige praktische Handgriffe viel bewirken. Leichte Flächen lassen sich reinigen, Wäsche kann versorgt und häufig genutzte Dinge können geordnet werden. SoleNova übernimmt keine intensive Grundreinigung und keine schweren Arbeiten. Gemeinsam wird entschieden, welche Aufgabe zuerst erledigt werden soll. Die Hilfe kann vollständig übernommen oder zusammen mit der betreffenden Person ausgeführt werden. Ziel ist nicht ein perfekter Haushalt, sondern eine überschaubare Entlastung im vereinbarten Zeitraum.
Gut begleitet bei Einkäufen, Erledigungen und Terminen
Fehlt eine vertraute Begleitperson, können Einkauf, Besorgung oder Termin schnell liegen bleiben. SoleNova kann je nach Vereinbarung mitgehen oder einen eindeutig beschriebenen Auftrag erledigen. Medizinische Betreuung ist damit nicht verbunden. Körperpflege, Behandlungspflege, Medikamentengabe und gesundheitliche Überwachung werden nicht geleistet. Bei Terminen bleibt die Rolle auf Organisation und Gesellschaft begrenzt. Notwendige fachliche oder pflegerische Begleitung muss von geeigneten Diensten kommen.
Transparent planen: Pflegekasse oder privates Paket
SoleNova ist nach § 45a SGB XI in Verbindung mit der AnFöVO NRW als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt. Ob Leistungen in Beeck über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI genutzt werden können, hängt vom individuellen Anspruch, dem verfügbaren Budget und der Prüfung durch die Pflegekasse ab. Eine Erstattung wird nicht garantiert; der Preis beträgt 38 Euro je Leistungsstunde.
Ob Leistungen in Beeck über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI genutzt werden können, hängt vom individuellen Anspruch, dem verfügbaren Budget, dem anerkannten Leistungsumfang und der Prüfung durch die zuständige Pflegekasse ab. SoleNova garantiert keine Erstattung; bitte stimmen Sie die konkrete Abrechnung vorab mit Ihrer Pflegekasse ab.
Wenn Sie die Unterstützung in Beeck unabhängig von einer Erstattung nutzen möchten, stellen wir gern ein individuelles Privatpaket zusammen. Umfang, Rhythmus und Schwerpunkte für Beeck werden persönlich vereinbart, damit die Unterstützung zu Ihrem Alltag passt.
Bei Einsätzen in Beeck begleitet SoleNova im Alltag, übernimmt jedoch keine körperbezogene Pflege, Behandlungspflege, Medikamentengabe oder medizinischen Tätigkeiten. Für entsprechende fachliche Bedarfe in Beeck sind qualifizierte Pflege- oder Gesundheitsfachkräfte die richtigen Ansprechpartner.
