Persönliche Unterstützung, die zu Fahrn passt
Bei Hilfe zu Hause gelten die Gewohnheiten und Entscheidungen der dort lebenden Person. SoleNova klärt, welche Bereiche und Tätigkeiten Teil des Auftrags sind. Möglich sind leichte Reinigungsarbeiten, Aufräumen in überschaubarem Umfang und Unterstützung rund um die Wäsche. Persönliche Dinge werden nicht ungefragt umsortiert. Schwere Arbeiten, komplette Grundreinigung oder ein allgemeiner Hausmeisterdienst sind nicht vorgesehen. Ein verständlicher Rahmen schafft Respekt und verhindert, dass aus einer kleinen Alltagshilfe stillschweigend ein anderer Auftrag wird.
Mehr Leichtigkeit bei Haushalt und täglichen Aufgaben
Ein Besuch muss nicht zwischen Gespräch und Tätigkeit wählen. Man kann sich beim Zusammenlegen der Wäsche unterhalten, gemeinsam eine Liste schreiben oder nach einer erledigten Aufgabe bewusst Zeit für Austausch lassen. Auch Angehörige können dadurch entlastet werden, weil sie nicht jede Alltagslücke selbst füllen müssen. SoleNova gibt Unterstützung, ohne die Person zu bevormunden. Ob gemeinsames Tun oder vollständige Übernahme eines leichten Schritts besser passt, wird jeweils abgesprochen.
Gut begleitet bei Einkäufen, Erledigungen und Terminen
Bei außerhäuslichen Aufgaben gibt es unterschiedliche Bedürfnisse. Manche Menschen möchten selbst auswählen und wünschen nur Begleitung; andere benötigen einen klar definierten Einkauf oder eine sonstige Erledigung. Terminbegleitung kann ebenfalls vereinbart werden. SoleNova handelt dabei nicht als medizinischer Dienst und übernimmt keine fachliche Bewertung. Pflege am Körper, medizinische Behandlung, Wundversorgung und Verantwortung für Medikamente sind ausgeschlossen. Benötigte pflegerische Leistungen müssen unabhängig von der Alltagshilfe organisiert sein.
Transparent planen: Pflegekasse oder privates Paket
SoleNova ist nach § 45a SGB XI in Verbindung mit der AnFöVO NRW als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt. Ob Leistungen in Fahrn über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI genutzt werden können, hängt vom individuellen Anspruch, dem verfügbaren Budget und der Prüfung durch die Pflegekasse ab. Eine Erstattung wird nicht garantiert; der Preis beträgt 38 Euro je Leistungsstunde.
Ob Leistungen in Fahrn über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI genutzt werden können, hängt vom individuellen Anspruch, dem verfügbaren Budget, dem anerkannten Leistungsumfang und der Prüfung durch die zuständige Pflegekasse ab. SoleNova garantiert keine Erstattung; bitte stimmen Sie die konkrete Abrechnung vorab mit Ihrer Pflegekasse ab.
Wenn Sie die Unterstützung in Fahrn unabhängig von einer Erstattung nutzen möchten, stellen wir gern ein individuelles Privatpaket zusammen. Umfang, Rhythmus und Schwerpunkte für Fahrn werden persönlich vereinbart, damit die Unterstützung zu Ihrem Alltag passt.
Bei Einsätzen in Fahrn begleitet SoleNova im Alltag, übernimmt jedoch keine körperbezogene Pflege, Behandlungspflege, Medikamentengabe oder medizinischen Tätigkeiten. Für entsprechende fachliche Bedarfe in Fahrn sind qualifizierte Pflege- oder Gesundheitsfachkräfte die richtigen Ansprechpartner.
