Persönliche Unterstützung, die zu Marxloh passt
Im Erstkontakt werden Aufgaben in einfachen Worten beschrieben: gemeinsam einkaufen, Wäsche versorgen, Ordnung schaffen, bei einem Termin dabei sein oder Zeit für Gespräche einplanen. Unklare Sammelbegriffe werden vermieden, damit beide Seiten dasselbe meinen. Auch Grenzen gehören dazu. SoleNova übernimmt nur den vereinbarten nicht-medizinischen Rahmen. Änderungen können angesprochen werden, gelten aber nicht automatisch. Diese Klarheit hilft besonders dann, wenn Angehörige, die unterstützte Person und weitere Beteiligte unterschiedliche Vorstellungen haben.
Mehr Leichtigkeit bei Haushalt und täglichen Aufgaben
Manche Menschen möchten vor praktischen Tätigkeiten zunächst ankommen und sprechen. Andere bevorzugen einen direkten Start mit der wichtigsten Aufgabe. Beides ist möglich. Gesellschaft kann ein eigener Schwerpunkt sein oder während einer leichten Hausarbeit entstehen. Beim Ordnen und bei der Wäsche bleibt die Privatsphäre gewahrt; persönliche Gegenstände werden nicht ohne Zustimmung verändert. Eine intensive Reinigung oder schwere körperliche Arbeit ist nicht vorgesehen. Ziel ist eine respektvolle Entlastung im gewöhnlichen Alltag.
Gut begleitet bei Einkäufen, Erledigungen und Terminen
Beim Einkaufen kann SoleNova begleiten, beim Schreiben einer Liste helfen oder eine zuvor bestimmte Besorgung erledigen. Gleiches gilt für sonstige Erledigungen. Eine Terminbegleitung unterstützt bei Organisation und Anwesenheit, aber nicht bei medizinischer Bewertung. SoleNova nimmt keine Behandlung vor, gibt keine Medikamente und leistet keine Pflege am Körper. Die Person bleibt Entscheidungsträgerin. Wo Übersetzung, gesetzliche Vertretung oder fachliche Beratung nötig wäre, muss eine dafür geeignete Stelle eingebunden werden.
Transparent planen: Pflegekasse oder privates Paket
SoleNova ist nach § 45a SGB XI in Verbindung mit der AnFöVO NRW als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt. Ob Leistungen in Marxloh über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI genutzt werden können, hängt vom individuellen Anspruch, dem verfügbaren Budget und der Prüfung durch die Pflegekasse ab. Eine Erstattung wird nicht garantiert; der Preis beträgt 38 Euro je Leistungsstunde.
Ob Leistungen in Marxloh über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI genutzt werden können, hängt vom individuellen Anspruch, dem verfügbaren Budget, dem anerkannten Leistungsumfang und der Prüfung durch die zuständige Pflegekasse ab. SoleNova garantiert keine Erstattung; bitte stimmen Sie die konkrete Abrechnung vorab mit Ihrer Pflegekasse ab.
Wenn Sie die Unterstützung in Marxloh unabhängig von einer Erstattung nutzen möchten, stellen wir gern ein individuelles Privatpaket zusammen. Umfang, Rhythmus und Schwerpunkte für Marxloh werden persönlich vereinbart, damit die Unterstützung zu Ihrem Alltag passt.
Bei Einsätzen in Marxloh begleitet SoleNova im Alltag, übernimmt jedoch keine körperbezogene Pflege, Behandlungspflege, Medikamentengabe oder medizinischen Tätigkeiten. Für entsprechende fachliche Bedarfe in Marxloh sind qualifizierte Pflege- oder Gesundheitsfachkräfte die richtigen Ansprechpartner.
