Persönliche Unterstützung, die zu Neumühl passt
Bei gemeinsamen Aufgaben darf die Person entscheiden, wie schnell und in welcher Reihenfolge vorgegangen wird. SoleNova kann einen Anfang erleichtern, an vereinbarte Schritte erinnern oder einzelne Tätigkeiten übernehmen. Dabei wird nicht ungefragt korrigiert, aussortiert oder umgeräumt. Unterstützung kann auch bedeuten, nur dabeizubleiben und Orientierung zu geben. Ein respektvoller Ablauf schützt Selbstständigkeit und verhindert, dass Hilfe als Kontrolle erlebt wird. Grenzen und Wünsche werden vor dem Einsatz verständlich festgehalten.
Mehr Leichtigkeit bei Haushalt und täglichen Aufgaben
Zur Auswahl stehen leichte Arbeiten im Haushalt, Ordnung und Wäschepflege. Auch ein gemeinsamer Einkauf, ein abgegrenzter Besorgungsauftrag oder eine andere Erledigung kann passen. Wer lieber Gesellschaft möchte, kann Gesprächszeit oder eine kleine gemeinsame Aktivität in den Mittelpunkt stellen. Es muss nicht jeder Leistungsbereich genutzt werden. Schwere Reinigungsarbeiten und vollständige Haushaltsführung sind ausgeschlossen. Die verfügbare Stunde wird nach den vorher gesetzten Prioritäten genutzt.
Gut begleitet bei Einkäufen, Erledigungen und Terminen
SoleNova kann zu einem vereinbarten Termin mitgehen und bei der praktischen Vorbereitung helfen. Aussagen von Fachstellen werden jedoch nicht medizinisch ausgelegt, und es werden keine Entscheidungen stellvertretend getroffen. Ebenso wenig gehören Körperpflege, Behandlungspflege, Injektionen oder Medikamentengabe zum Angebot. Die Begleitung ist sozial und organisatorisch. Wenn eine Person für den Weg pflegerische Unterstützung benötigt, muss vorab geklärt werden, wie diese außerhalb des SoleNova-Leistungsrahmens sichergestellt wird.
Transparent planen: Pflegekasse oder privates Paket
SoleNova ist nach § 45a SGB XI in Verbindung mit der AnFöVO NRW als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt. Ob Leistungen in Neumühl über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI genutzt werden können, hängt vom individuellen Anspruch, dem verfügbaren Budget und der Prüfung durch die Pflegekasse ab. Eine Erstattung wird nicht garantiert; der Preis beträgt 38 Euro je Leistungsstunde.
Ob Leistungen in Neumühl über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI genutzt werden können, hängt vom individuellen Anspruch, dem verfügbaren Budget, dem anerkannten Leistungsumfang und der Prüfung durch die zuständige Pflegekasse ab. SoleNova garantiert keine Erstattung; bitte stimmen Sie die konkrete Abrechnung vorab mit Ihrer Pflegekasse ab.
Wenn Sie die Unterstützung in Neumühl unabhängig von einer Erstattung nutzen möchten, stellen wir gern ein individuelles Privatpaket zusammen. Umfang, Rhythmus und Schwerpunkte für Neumühl werden persönlich vereinbart, damit die Unterstützung zu Ihrem Alltag passt.
Bei Einsätzen in Neumühl begleitet SoleNova im Alltag, übernimmt jedoch keine körperbezogene Pflege, Behandlungspflege, Medikamentengabe oder medizinischen Tätigkeiten. Für entsprechende fachliche Bedarfe in Neumühl sind qualifizierte Pflege- oder Gesundheitsfachkräfte die richtigen Ansprechpartner.
