Persönliche Unterstützung, die zu Overbruch passt
Eine gute Begleitung beginnt nicht erst an der Haustür. Gemeinsam kann geprüft werden, welche Unterlagen, Notizen oder Einkaufswünsche gebraucht werden. Bei mehreren Erledigungen werden Prioritäten gesetzt, damit der Termin nicht durch zu viele Nebenziele belastet wird. Die unterstützte Person behält ihre Entscheidungen; SoleNova erinnert, strukturiert und begleitet im vereinbarten Rahmen. Auch ein Auftrag für einen Einkauf kann besprochen werden, sofern Inhalt und Übergabe eindeutig sind. Finanzielle oder rechtliche Vertretung ist damit nicht verbunden.
Mehr Leichtigkeit bei Haushalt und täglichen Aufgaben
Nach einem begleiteten Weg wartet zu Hause oft noch Arbeit. Einkäufe können eingeräumt, Wäsche kann versorgt oder eine kleine Fläche geordnet werden. Solche leichten Haushaltstätigkeiten lassen sich mit Gesellschaft verbinden, wenn Zeit und Absprache das zulassen. Nicht jede Aufgabe muss bei einem Besuch abgeschlossen werden; wichtiger ist eine nachvollziehbare Reihenfolge. SoleNova ist kein Reinigungsunternehmen für intensive oder umfassende Arbeiten. Der Schwerpunkt liegt auf überschaubarer Hilfe, die den persönlichen Alltag stabilisiert.
Gut begleitet bei Einkäufen, Erledigungen und Terminen
Bei einer Terminbegleitung kann SoleNova Gesellschaft geben, beim Organisieren helfen und den vereinbarten Weg mitgehen. Die Rolle umfasst keine Diagnose, keine fachliche Beratung und keine medizinische Überwachung. Ebenso wenig werden Körperpflege, Behandlungspflege oder Medikamente übernommen. Angehörige und unterstützte Personen sollten deshalb offen benennen, wenn während eines Termins pflegerische Hilfe nötig wäre; diese kann SoleNova nicht leisten. Erlaubt bleibt die menschliche und praktische Unterstützung rund um normale Alltagswege.
Transparent planen: Pflegekasse oder privates Paket
SoleNova ist nach § 45a SGB XI in Verbindung mit der AnFöVO NRW als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt. Ob Leistungen in Overbruch über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI genutzt werden können, hängt vom individuellen Anspruch, dem verfügbaren Budget und der Prüfung durch die Pflegekasse ab. Eine Erstattung wird nicht garantiert; der Preis beträgt 38 Euro je Leistungsstunde.
Ob Leistungen in Overbruch über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI genutzt werden können, hängt vom individuellen Anspruch, dem verfügbaren Budget, dem anerkannten Leistungsumfang und der Prüfung durch die zuständige Pflegekasse ab. SoleNova garantiert keine Erstattung; bitte stimmen Sie die konkrete Abrechnung vorab mit Ihrer Pflegekasse ab.
Wenn Sie die Unterstützung in Overbruch unabhängig von einer Erstattung nutzen möchten, stellen wir gern ein individuelles Privatpaket zusammen. Umfang, Rhythmus und Schwerpunkte für Overbruch werden persönlich vereinbart, damit die Unterstützung zu Ihrem Alltag passt.
Bei Einsätzen in Overbruch begleitet SoleNova im Alltag, übernimmt jedoch keine körperbezogene Pflege, Behandlungspflege, Medikamentengabe oder medizinischen Tätigkeiten. Für entsprechende fachliche Bedarfe in Overbruch sind qualifizierte Pflege- oder Gesundheitsfachkräfte die richtigen Ansprechpartner.
