Persönliche Unterstützung, die zu Röttgersbach passt
Angehörige müssen nicht sämtliche Aufgaben übertragen, um Entlastung zu spüren. Vielleicht genügt es, einen Einkauf abzugeben, einen Termin begleiten zu lassen oder für einen festgelegten Zeitraum Gesellschaft zu organisieren. Im Gespräch werden besonders belastende Punkte identifiziert. Die unterstützte Person wird einbezogen, damit ihre Wünsche nicht hinter der Entlastungsperspektive verschwinden. SoleNova bietet einen Service mit klaren Grenzen und übernimmt keine dauerhafte Verantwortung für den gesamten Tagesablauf.
Mehr Leichtigkeit bei Haushalt und täglichen Aufgaben
Während eines vereinbarten Besuchs kann die Angehörigenperson Besorgungen erledigen, arbeiten oder eine Pause nehmen. SoleNova gestaltet die Zeit je nach Auftrag mit Gesprächen, gemeinsamer Aktivität oder leichten praktischen Schritten. Das ist keine pflegerische Aufsicht und keine Notfallversorgung. Körperbezogene Pflege, medizinische Tätigkeiten und die Gabe oder Kontrolle von Medikamenten sind ausgeschlossen. Besteht ein solcher Bedarf, muss unabhängig vom SoleNova-Einsatz eine geeignete Versorgung organisiert werden.
Gut begleitet bei Einkäufen, Erledigungen und Terminen
Wäschepflege, leichtes Reinigen und Ordnung können als einzelne Entlastungsbausteine vereinbart werden. Ebenso kommen Einkaufen, sonstige Erledigungen und die Begleitung zu einem Termin infrage. Der verfügbare Zeitraum setzt Grenzen; eine realistische Auswahl ist hilfreicher als eine übervolle Aufgabenliste. SoleNova führt keine intensive Grundreinigung und keine schweren Haushaltsarbeiten aus. Tätigkeiten werden nachvollziehbar benannt, damit später klar bleibt, was zum vereinbarten Service gehört hat.
Transparent planen: Pflegekasse oder privates Paket
SoleNova ist nach § 45a SGB XI in Verbindung mit der AnFöVO NRW als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt. Ob Leistungen in Röttgersbach über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI genutzt werden können, hängt vom individuellen Anspruch, dem verfügbaren Budget und der Prüfung durch die Pflegekasse ab. Eine Erstattung wird nicht garantiert; der Preis beträgt 38 Euro je Leistungsstunde.
Ob Leistungen in Röttgersbach über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI genutzt werden können, hängt vom individuellen Anspruch, dem verfügbaren Budget, dem anerkannten Leistungsumfang und der Prüfung durch die zuständige Pflegekasse ab. SoleNova garantiert keine Erstattung; bitte stimmen Sie die konkrete Abrechnung vorab mit Ihrer Pflegekasse ab.
Wenn Sie die Unterstützung in Röttgersbach unabhängig von einer Erstattung nutzen möchten, stellen wir gern ein individuelles Privatpaket zusammen. Umfang, Rhythmus und Schwerpunkte für Röttgersbach werden persönlich vereinbart, damit die Unterstützung zu Ihrem Alltag passt.
Bei Einsätzen in Röttgersbach begleitet SoleNova im Alltag, übernimmt jedoch keine körperbezogene Pflege, Behandlungspflege, Medikamentengabe oder medizinischen Tätigkeiten. Für entsprechende fachliche Bedarfe in Röttgersbach sind qualifizierte Pflege- oder Gesundheitsfachkräfte die richtigen Ansprechpartner.
