Persönliche Unterstützung, die zu Vierlinden passt
Eine Entlastungszeit funktioniert besser, wenn vorher geklärt ist, was der unterstützten Person guttut. Das kann ein Gespräch, gemeinsames Sortieren, eine kleine Beschäftigung oder die Vorbereitung einer Besorgung sein. Angehörige können wichtige Gewohnheiten benennen, ohne jede Minute festzulegen. SoleNova übernimmt während des vereinbarten Zeitraums keine pflegerische Gesamtverantwortung, sondern leistet soziale und praktische Unterstützung. Vor dem ersten Einsatz werden Erwartungen, Grenzen und erreichbare Ziele besprochen. Eine Zusage entsteht erst, wenn die Kapazitätsprüfung positiv ausfällt.
Mehr Leichtigkeit bei Haushalt und täglichen Aufgaben
Alltagsbegleitung ist keine Körperpflege und kein medizinischer Dienst. Waschen, Ankleiden als Pflegehandlung, Wundversorgung, Medikamentengabe oder Behandlungspflege werden nicht angeboten. Auch Gesundheitszustände werden nicht fachlich beurteilt. Diese Trennung schützt vor falschen Erwartungen und hilft, einen passenden Auftrag zu formulieren. Möglich bleiben Gesellschaft, Begleitung, leichte Haushaltshilfe, Wäschepflege, Ordnung sowie Unterstützung bei normalen Wegen. Wenn der Bedarf überwiegend pflegerisch ist, deckt das SoleNova-Angebot ihn nicht ab.
Gut begleitet bei Einkäufen, Erledigungen und Terminen
Praktische Hilfe kann dort ansetzen, wo Aufgaben regelmäßig Kraft kosten. Wäsche lässt sich sortieren, waschen, aufhängen oder zusammenlegen; im Haushalt können kleine, vereinbarte Arbeiten erledigt werden. Ein Einkauf kann gemeinsam geplant und durchgeführt oder als klarer Besorgungsauftrag vereinbart werden. Auch sonstige Erledigungen und die Begleitung zu einem Termin sind grundsätzlich denkbar. Welche Kombination sinnvoll ist, richtet sich nicht nach einem Standardpaket, sondern nach Prioritäten und verfügbarer Zeit. Eine gewerbliche Grundreinigung gehört nicht dazu.
Transparent planen: Pflegekasse oder privates Paket
SoleNova ist nach § 45a SGB XI in Verbindung mit der AnFöVO NRW als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt. Ob Leistungen in Vierlinden über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI genutzt werden können, hängt vom individuellen Anspruch, dem verfügbaren Budget und der Prüfung durch die Pflegekasse ab. Eine Erstattung wird nicht garantiert; der Preis beträgt 38 Euro je Leistungsstunde.
Ob Leistungen in Vierlinden über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI genutzt werden können, hängt vom individuellen Anspruch, dem verfügbaren Budget, dem anerkannten Leistungsumfang und der Prüfung durch die zuständige Pflegekasse ab. SoleNova garantiert keine Erstattung; bitte stimmen Sie die konkrete Abrechnung vorab mit Ihrer Pflegekasse ab.
Wenn Sie die Unterstützung in Vierlinden unabhängig von einer Erstattung nutzen möchten, stellen wir gern ein individuelles Privatpaket zusammen. Umfang, Rhythmus und Schwerpunkte für Vierlinden werden persönlich vereinbart, damit die Unterstützung zu Ihrem Alltag passt.
Bei Einsätzen in Vierlinden begleitet SoleNova im Alltag, übernimmt jedoch keine körperbezogene Pflege, Behandlungspflege, Medikamentengabe oder medizinischen Tätigkeiten. Für entsprechende fachliche Bedarfe in Vierlinden sind qualifizierte Pflege- oder Gesundheitsfachkräfte die richtigen Ansprechpartner.
