Persönliche Unterstützung, die zu Wehofen passt
Beim ersten Austausch können offene Aufgaben gesammelt und nach Wichtigkeit geordnet werden. Statt alles auf einmal anzufangen, wird für den Besuch ein realistischer Schwerpunkt gewählt. SoleNova kann erinnern, gemeinsam planen und bei der Durchführung helfen. Persönliche Entscheidungen bleiben unangetastet; es geht nicht darum, fremde Ordnungsvorstellungen durchzusetzen. Auch Angehörige erhalten dadurch einen klareren Überblick, ohne die Verantwortung für jeden kleinen Schritt selbst tragen zu müssen. Das Ergebnis darf schlicht sein, solange es im Alltag funktioniert.
Mehr Leichtigkeit bei Haushalt und täglichen Aufgaben
Wiederkehrende Tätigkeiten eignen sich gut für eine klare Struktur. Je nach Vereinbarung werden Kleidungsstücke sortiert, Maschinen befüllt, Wäsche aufgehängt oder zusammengelegt. Auch kleine Reinigungs- und Ordnungsarbeiten können dazugehören. SoleNova bietet dabei Alltagshilfe, keinen umfassenden Reinigungsservice und keine schweren Hausarbeiten. Es wird besprochen, welche Aufgaben in der vorhandenen Zeit Vorrang haben. Wer mitwirken möchte, wird einbezogen; wer Entlastung benötigt, kann geeignete Schritte abgeben.
Gut begleitet bei Einkäufen, Erledigungen und Terminen
Vor einem Einkauf kann eine Liste entstehen, vor einer Besorgung können Unterlagen zusammengesucht werden. SoleNova kann den Weg begleiten oder einen eindeutig abgegrenzten Auftrag übernehmen. Auch bei einem Termin ist unterstützende Anwesenheit möglich. Sie ersetzt keine fachliche Beratung und keine medizinische Betreuung. Insbesondere führt SoleNova keine Körperpflege, Behandlungspflege oder Arzneimittelgabe aus. Wenn solche Leistungen erforderlich sind, müssen sie anderweitig organisiert werden; das alltagspraktische Angebot bleibt davon klar getrennt.
Transparent planen: Pflegekasse oder privates Paket
SoleNova ist nach § 45a SGB XI in Verbindung mit der AnFöVO NRW als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt. Ob Leistungen in Wehofen über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI genutzt werden können, hängt vom individuellen Anspruch, dem verfügbaren Budget und der Prüfung durch die Pflegekasse ab. Eine Erstattung wird nicht garantiert; der Preis beträgt 38 Euro je Leistungsstunde.
Ob Leistungen in Wehofen über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI genutzt werden können, hängt vom individuellen Anspruch, dem verfügbaren Budget, dem anerkannten Leistungsumfang und der Prüfung durch die zuständige Pflegekasse ab. SoleNova garantiert keine Erstattung; bitte stimmen Sie die konkrete Abrechnung vorab mit Ihrer Pflegekasse ab.
Wenn Sie die Unterstützung in Wehofen unabhängig von einer Erstattung nutzen möchten, stellen wir gern ein individuelles Privatpaket zusammen. Umfang, Rhythmus und Schwerpunkte für Wehofen werden persönlich vereinbart, damit die Unterstützung zu Ihrem Alltag passt.
Bei Einsätzen in Wehofen begleitet SoleNova im Alltag, übernimmt jedoch keine körperbezogene Pflege, Behandlungspflege, Medikamentengabe oder medizinischen Tätigkeiten. Für entsprechende fachliche Bedarfe in Wehofen sind qualifizierte Pflege- oder Gesundheitsfachkräfte die richtigen Ansprechpartner.
