Persönliche Unterstützung, die zu Bruckhausen passt
Beim ersten Austausch sollten alle Beteiligten benennen können, was sie brauchen. Angehörige können erklären, welche Zeiten besonders belastend sind. Die unterstützte Person entscheidet, wobei Hilfe willkommen ist. Daraus kann beispielsweise eine Stunde entstehen, in der zunächst gemeinsam Kaffee getrunken und später Wäsche zusammengelegt wird. Ein solcher Rahmen lässt sich besser einhalten als die pauschale Erwartung, während eines Besuchs alles zu erledigen. Auch Änderungen werden offen abgestimmt.
Mehr Leichtigkeit bei Haushalt und täglichen Aufgaben
Gesellschaft bedeutet nicht Beschäftigung um jeden Preis. Möglich sind ein ruhiges Gespräch, Vorlesen, Erinnerungen anschauen, eine passende Aktivität oder das gemeinsame Sortieren des Tages. Manchmal genügt es, aufmerksam anwesend zu sein. Wünsche und Tagesform geben die Richtung vor. Diese Begleitung kann Angehörige vorübergehend ablösen, ersetzt aber keine Beaufsichtigung mit medizinischer Verantwortung und keinen Pflegedienst. SoleNova übernimmt weder Körperpflege noch Behandlungspflege, Medikamentengabe oder therapeutische Aufgaben.
Gut begleitet bei Einkäufen, Erledigungen und Terminen
Leichte Aufräumarbeiten, Unterstützung bei der Wäsche und das Ordnen alltäglicher Dinge können vereinbart werden. Ebenso lassen sich Einkaufslisten vorbereiten, Einkäufe begleiten oder überschaubare Besorgungen organisieren. Eine Terminbegleitung ist nach konkreter Absprache möglich. Nicht eingeschlossen sind umfassende Gebäudereinigung, schwere körperliche Arbeiten, handwerkliche Leistungen oder medizinische Assistenz. Vor jedem Auftrag wird festgelegt, was innerhalb der gebuchten Zeit Vorrang hat und wo die Grenzen liegen.
Transparent planen: Pflegekasse oder privates Paket
SoleNova ist nach § 45a SGB XI in Verbindung mit der AnFöVO NRW als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt. Ob Leistungen in Bruckhausen über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI genutzt werden können, hängt vom individuellen Anspruch, dem verfügbaren Budget und der Prüfung durch die Pflegekasse ab. Eine Erstattung wird nicht garantiert; der Preis beträgt 38 Euro je Leistungsstunde.
Ob Leistungen in Bruckhausen über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI genutzt werden können, hängt vom individuellen Anspruch, dem verfügbaren Budget, dem anerkannten Leistungsumfang und der Prüfung durch die zuständige Pflegekasse ab. SoleNova garantiert keine Erstattung; bitte stimmen Sie die konkrete Abrechnung vorab mit Ihrer Pflegekasse ab.
Wenn Sie die Unterstützung in Bruckhausen unabhängig von einer Erstattung nutzen möchten, stellen wir gern ein individuelles Privatpaket zusammen. Umfang, Rhythmus und Schwerpunkte für Bruckhausen werden persönlich vereinbart, damit die Unterstützung zu Ihrem Alltag passt.
Bei Einsätzen in Bruckhausen begleitet SoleNova im Alltag, übernimmt jedoch keine körperbezogene Pflege, Behandlungspflege, Medikamentengabe oder medizinischen Tätigkeiten. Für entsprechende fachliche Bedarfe in Bruckhausen sind qualifizierte Pflege- oder Gesundheitsfachkräfte die richtigen Ansprechpartner.
