Persönliche Unterstützung, die zu Gartrop-Bühl passt
Nicht jede Pause im Gespräch muss gefüllt werden. SoleNova orientiert sich an Tagesform und Interesse, statt Beschäftigung vorzugeben. Denkbar sind Lesen, Erzählen, gemeinsames Betrachten von Erinnerungsstücken oder die Vorbereitung eines kleinen Vorhabens. Die Person kann Angebote annehmen, verändern oder ablehnen. Angehörige wissen zugleich, für welchen Zeitraum die Begleitung vereinbart ist. So entsteht Entlastung ohne den Anspruch, Nähe oder gute Stimmung auf Bestellung herstellen zu können.
Mehr Leichtigkeit bei Haushalt und täglichen Aufgaben
Wenn es passt, können leichte Aufgaben einbezogen werden. Wäsche zusammenlegen, einen oft genutzten Bereich ordnen oder eine Einkaufsliste notieren sind mögliche Beispiele. Auch ein gemeinsamer Einkauf oder eine kleine abgesprochene Besorgung kann angefragt werden. Der Schwerpunkt wird für jeden Termin priorisiert. Eine umfassende Reinigung, Garten- oder Handwerksarbeit gehört nicht dazu. SoleNova bietet Unterstützung im Alltag und keinen Rundum-Service für Haus und Grundstück.
Gut begleitet bei Einkäufen, Erledigungen und Terminen
Gesellschaft und menschliche Zuwendung sind keine medizinische Versorgung. SoleNova übernimmt keine Körperpflege, keine Hilfe beim An- oder Auskleiden, keine Toilettengänge, keine Medikamentengabe und keine Wundversorgung. Behandlungspflege, therapeutische Übungen und fachliche Beurteilungen sind ebenfalls ausgeschlossen. Wenn solche Tätigkeiten benötigt werden, sollten Angehörige oder Betroffene einen entsprechend qualifizierten Dienst ansprechen. Eine alltagspraktische Terminbegleitung lässt sich zwar prüfen, erweitert diese fachlichen Grenzen aber nicht.
Transparent planen: Pflegekasse oder privates Paket
SoleNova ist nach § 45a SGB XI in Verbindung mit der AnFöVO NRW als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt. Ob Leistungen in Gartrop-Bühl über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI genutzt werden können, hängt vom individuellen Anspruch, dem verfügbaren Budget und der Prüfung durch die Pflegekasse ab. Eine Erstattung wird nicht garantiert; der Preis beträgt 38 Euro je Leistungsstunde.
Ob Leistungen in Gartrop-Bühl über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI genutzt werden können, hängt vom individuellen Anspruch, dem verfügbaren Budget, dem anerkannten Leistungsumfang und der Prüfung durch die zuständige Pflegekasse ab. SoleNova garantiert keine Erstattung; bitte stimmen Sie die konkrete Abrechnung vorab mit Ihrer Pflegekasse ab.
Wenn Sie die Unterstützung in Gartrop-Bühl unabhängig von einer Erstattung nutzen möchten, stellen wir gern ein individuelles Privatpaket zusammen. Umfang, Rhythmus und Schwerpunkte für Gartrop-Bühl werden persönlich vereinbart, damit die Unterstützung zu Ihrem Alltag passt.
Bei Einsätzen in Gartrop-Bühl begleitet SoleNova im Alltag, übernimmt jedoch keine körperbezogene Pflege, Behandlungspflege, Medikamentengabe oder medizinischen Tätigkeiten. Für entsprechende fachliche Bedarfe in Gartrop-Bühl sind qualifizierte Pflege- oder Gesundheitsfachkräfte die richtigen Ansprechpartner.
