Persönliche Unterstützung, die zu Löhnen passt
Ein Einsatz kann mit einer kurzen Standortbestimmung beginnen. Reicht die Kraft für eine gemeinsame Besorgung, ist leichte Hilfe bei der Wäsche wichtiger oder tut zunächst ein Gespräch gut? Prioritäten dürfen sich verschieben. SoleNova begleitet die getroffene Auswahl und vermeidet es, aus einer ursprünglichen Planung eine Pflicht zu machen.
Auch bei wiederkehrender Unterstützung bleibt die Person beteiligt. Sie wählt beispielsweise aus, welche Dinge geordnet werden oder welche Einkäufe anstehen. Leichte hauswirtschaftliche Tätigkeiten sind möglich, soweit sie überschaubar und vereinbart sind. Eine komplette Versorgung des Haushalts oder eine unbestimmte Bereitschaft für sämtliche Arbeiten wird nicht angeboten.
Mehr Leichtigkeit bei Haushalt und täglichen Aufgaben
Bei einem Weg oder einer Terminbegleitung kann ausreichend Ruhe wichtiger sein als möglichst viele Stationen. SoleNova plant keine Reisezeiten oder Streckenversprechen in die Leistung hinein, sondern stimmt den tatsächlichen Ablauf konkret ab. Unterlagen und Fragen können gemeinsam vorbereitet werden. Die inhaltliche medizinische Beratung bleibt bei Ärzten beziehungsweise anderen Fachpersonen.
Angehörige dürfen die gewonnene Zeit nach eigenem Bedarf verwenden. Damit sie wirklich entlastet werden, sollten Übergabe und Rückfragen geregelt sein. Dennoch bleibt der Einsatz begrenzt: SoleNova leistet keine dauerhafte Aufsicht, keine Notfallversorgung und keine pflegerische Betreuung. Für Veränderungen am vereinbarten Bedarf ist eine neue Abstimmung nötig.
Transparent planen: Pflegekasse oder privates Paket
SoleNova ist nach § 45a SGB XI in Verbindung mit der AnFöVO NRW als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt. Ob Leistungen in Löhnen über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI genutzt werden können, hängt vom individuellen Anspruch, dem verfügbaren Budget und der Prüfung durch die Pflegekasse ab. Eine Erstattung wird nicht garantiert; der Preis beträgt 38 Euro je Leistungsstunde.
Ob Leistungen in Löhnen über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI genutzt werden können, hängt vom individuellen Anspruch, dem verfügbaren Budget, dem anerkannten Leistungsumfang und der Prüfung durch die zuständige Pflegekasse ab. SoleNova garantiert keine Erstattung; bitte stimmen Sie die konkrete Abrechnung vorab mit Ihrer Pflegekasse ab.
Wenn Sie die Unterstützung in Löhnen unabhängig von einer Erstattung nutzen möchten, stellen wir gern ein individuelles Privatpaket zusammen. Umfang, Rhythmus und Schwerpunkte für Löhnen werden persönlich vereinbart, damit die Unterstützung zu Ihrem Alltag passt.
Bei Einsätzen in Löhnen begleitet SoleNova im Alltag, übernimmt jedoch keine körperbezogene Pflege, Behandlungspflege, Medikamentengabe oder medizinischen Tätigkeiten. Für entsprechende fachliche Bedarfe in Löhnen sind qualifizierte Pflege- oder Gesundheitsfachkräfte die richtigen Ansprechpartner.
Transparent planen: Pflegekasse oder privates Paket
Für die erste Nachricht genügt eine ehrliche Momentaufnahme. Welche Situationen kosten besonders viel Energie? Wird eher zu Hause, beim Einkauf oder auf dem Weg zu einem Termin Unterstützung gesucht? Aus diesen Angaben lässt sich besser ableiten, ob SoleNova der richtige Ansprechpartner ist. Mögliche Tage und ein ungefährer Umfang helfen zusätzlich bei der Planung.
Danach folgt die Kapazitätsprüfung. Ist eine Umsetzung möglich, werden Aufgaben, Grenzen und Kommunikation vereinbart. Ist das gewünschte Zeitfenster belegt, besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin. Bewohnerinnen und Bewohner aus Löhnen können ihre Anfrage unverbindlich stellen; verbindlich wird die Hilfe erst mit der Bestätigung.
