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Ratgeber – Rechtsstand 28.09.2026

Entlastungsbetrag für Alltagshilfe – persönlich und klar

Was die 131 Euro monatlich bedeuten, warum der Betrag zweckgebunden ist und weshalb Anerkennung, Leistungsumfang und Prüfung der Pflegekasse entscheidend bleiben.

Einsätze nach persönlicher Abstimmung und aktueller Verfügbarkeit.

Persönliches Gespräch über passende Unterstützung im Alltag
Privat buchbar38,00 € je Stunde.

LeistungsrahmenNicht-medizinische Alltagshilfe

Aktueller StatusAnerkennung ist beantragt

Bedarf besprechen

Verständlich eingeordnet

Der Entlastungsbetrag ist kein frei verfügbares Guthaben

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben in den Pflegegraden 1 bis 5 grundsätzlich Anspruch auf einen zweckgebundenen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich. Der Betrag wird nicht wie Pflegegeld frei ausgezahlt, sondern dient der Erstattung gesetzlich bestimmter Aufwendungen.

Bei Alltagshilfe kommt es nicht nur auf die Bezeichnung der Tätigkeit an. Für Angebote zur Unterstützung im Alltag ist grundsätzlich eine Anerkennung nach dem jeweiligen Landesrecht erforderlich. Zusätzlich müssen Leistungsart, Zeitraum, Budget und Belege zum individuellen Anspruch passen.

Die Anerkennung von SoleNova ist beantragt, aber noch nicht schriftlich bestätigt. Daher wird nicht behauptet, dass der Entlastungsbetrag oder der Umwandlungsanspruch für SoleNova-Leistungen eingesetzt werden kann. Private Hilfe kann unabhängig davon für 38,00 € je Leistungsstunde vereinbart werden.

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Konkrete
Unterstützung

Persönlich vereinbart

Was vor einer Nutzung geprüft werden sollte

Der konkrete Umfang richtet sich nach Bedarf, Sicherheit, Wegen und verfügbarer Kapazität. Nichts wird pauschal versprochen.

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    Pflegegrad und häusliche PflegeDer Entlastungsbetrag gilt grundsätzlich bei häuslicher Pflege in den Pflegegraden 1 bis 5.
  • 02
    Anerkannter LeistungsrahmenBei Angeboten zur Unterstützung im Alltag muss der Anbieter nach Landesrecht anerkannt sein und die konkrete Leistung vom Umfang erfasst werden.
  • 03
    Verfügbares BudgetNicht verbrauchte Beträge können nur innerhalb der gesetzlichen Fristen übertragen und eingesetzt werden.
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    Belege und ZuordnungRechnungen und Leistungsnachweise müssen erkennen lassen, für welche gesetzlich vorgesehene Leistung Kosten entstanden sind.
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    Schriftliche AuskunftVor einer finanziell wichtigen Entscheidung ist eine schriftliche Bestätigung der Pflegekasse sicherer als eine allgemeine telefonische Auskunft.
Alltagsbegleiter und älterer Herr bei einem gemeinsamen SpaziergangMit Respekt an Ihrer Seite

Grenzen geben Sicherheit

Umwandlungsanspruch ab Pflegegrad 2 getrennt betrachten

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können unter den gesetzlichen Voraussetzungen bis zu 40 Prozent nicht ausgeschöpfter ambulanter Pflegesachleistungen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen. Das ist kein folgenloses Zusatzbudget und kann das anteilige Pflegegeld beeinflussen.

SoleNova bietet keine Rechts- oder Pflegeberatung. Verbindliche Auskünfte zum persönlichen Anspruch, zu Fristen und zur Abrechnung erteilen die zuständige Pflegekasse oder eine qualifizierte Pflegeberatung.

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So beginnt
die Hilfe

Einfacher Ablauf

Vom ersten Gespräch zur verlässlichen Vereinbarung

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Anspruch erfragen

Pflegegrad, häusliche Pflegesituation und vorhandenes Budget bei der Pflegekasse prüfen lassen.

02

Anbieterstatus prüfen

Vor der Buchung klären, ob Anbieter und konkrete Leistung für die gewünschte Erstattung anerkannt sind.

03

Unterlagen abstimmen

Benötigte Rechnungen, Leistungsnachweise, Abtretungen und Fristen schriftlich bestätigen lassen.

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Privat klar trennen

Privat gebuchte SoleNova-Leistungen begründen derzeit keinen zugesagten Erstattungsanspruch.

Den vollständigen Ablauf ansehen →

Privat und transparent

Private Buchung – klar vereinbart.

Die Anerkennung ist beantragt, aber noch nicht durch einen schriftlichen Bescheid bestätigt. Bis dahin bezeichnet sich SoleNova nicht als anerkannter Anbieter.

Leistungen werden derzeit privat vereinbart und abgerechnet. Eine Erstattung, rückwirkende Kostenübernahme oder Direktabrechnung mit einer Pflegekasse wird nicht zugesagt.

Privatleistung

38,00 € je Leistungsstunde

Fahrtkosten oder Auslagen werden nur berechnet, wenn sie vorab transparent vereinbart wurden.

Persönlichen Bedarf besprechen →

Gut zu wissen

Häufige Fragen

Klare Antworten helfen bei der Orientierung. Ihre persönliche Situation wird anschließend individuell besprochen.

Wird der Entlastungsbetrag automatisch ausgezahlt?

Nein. Er ist zweckgebunden und dient grundsätzlich der Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für gesetzlich bestimmte Leistungen.

Gilt der Entlastungsbetrag auch bei Pflegegrad 1?

Ja. Nach dem Rechtsstand am 28.09.2026 besteht der Anspruch bei häuslicher Pflege grundsätzlich in den Pflegegraden 1 bis 5.

Kann jede Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag bezahlt werden?

Nein. Bei Angeboten zur Unterstützung im Alltag sind insbesondere die landesrechtliche Anerkennung und der anerkannte Leistungsumfang entscheidend.

Kann ich den Entlastungsbetrag derzeit bei SoleNova einsetzen?

Das wird nicht zugesagt. Die Anerkennung ist beantragt, aber noch nicht schriftlich bestätigt. SoleNova-Leistungen werden derzeit privat abgerechnet.

Rechnet SoleNova direkt mit der Pflegekasse ab?

Nein. Bis zur bestätigten Anerkennung und organisatorischen Klärung findet keine Direktabrechnung statt.

Kann der Umwandlungsanspruch das Pflegegeld verändern?

Ja. Die Nutzung kann sich auf anteiliges Pflegegeld auswirken. Die konkrete Berechnung sollte die Pflegekasse vornehmen.

Wo erhalte ich eine verbindliche Auskunft?

Bei der zuständigen Pflegekasse, dem privaten Versicherungsunternehmen oder einer qualifizierten Pflegeberatung.

Weitere Informationen

Passende Unterstützung zusammenstellen

Lesen Sie auch die thematisch passenden Informationen:

Alle Leistungen im Überblick →

Rechtliche Grundlagen: § 45a SGB XI, § 45b SGB XI und die AnFöVO NRW. Die Informationen ersetzen keine Rechts- oder Pflegeberatung.

Persönlich anfragen

Ein offenes Gespräch schafft Klarheit.

Gemeinsam klären wir, welche private Unterstützung möglich ist, was sie kostet und wo die fachlichen Grenzen liegen.

Kontakt zu SoleNova→0176 41357304 →
AnrufenErstgespräch →