Anspruch erfragen
Pflegegrad, häusliche Pflegesituation und vorhandenes Budget bei der Pflegekasse prüfen lassen.
Ratgeber – Rechtsstand 28.09.2026
Was die 131 Euro monatlich bedeuten, warum der Betrag zweckgebunden ist und weshalb Anerkennung, Leistungsumfang und Prüfung der Pflegekasse entscheidend bleiben.
Einsätze nach persönlicher Abstimmung und aktueller Verfügbarkeit.

LeistungsrahmenNicht-medizinische Alltagshilfe
Aktueller StatusAnerkennung ist beantragt
Bedarf besprechenVerständlich eingeordnet
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben in den Pflegegraden 1 bis 5 grundsätzlich Anspruch auf einen zweckgebundenen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich. Der Betrag wird nicht wie Pflegegeld frei ausgezahlt, sondern dient der Erstattung gesetzlich bestimmter Aufwendungen.
Bei Alltagshilfe kommt es nicht nur auf die Bezeichnung der Tätigkeit an. Für Angebote zur Unterstützung im Alltag ist grundsätzlich eine Anerkennung nach dem jeweiligen Landesrecht erforderlich. Zusätzlich müssen Leistungsart, Zeitraum, Budget und Belege zum individuellen Anspruch passen.
Die Anerkennung von SoleNova ist beantragt, aber noch nicht schriftlich bestätigt. Daher wird nicht behauptet, dass der Entlastungsbetrag oder der Umwandlungsanspruch für SoleNova-Leistungen eingesetzt werden kann. Private Hilfe kann unabhängig davon für 38,00 € je Leistungsstunde vereinbart werden.
Konkrete
Unterstützung
Persönlich vereinbart
Der konkrete Umfang richtet sich nach Bedarf, Sicherheit, Wegen und verfügbarer Kapazität. Nichts wird pauschal versprochen.
Mit Respekt an Ihrer SeiteGrenzen geben Sicherheit
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können unter den gesetzlichen Voraussetzungen bis zu 40 Prozent nicht ausgeschöpfter ambulanter Pflegesachleistungen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen. Das ist kein folgenloses Zusatzbudget und kann das anteilige Pflegegeld beeinflussen.
SoleNova bietet keine Rechts- oder Pflegeberatung. Verbindliche Auskünfte zum persönlichen Anspruch, zu Fristen und zur Abrechnung erteilen die zuständige Pflegekasse oder eine qualifizierte Pflegeberatung.
So beginnt
die Hilfe
Einfacher Ablauf
Pflegegrad, häusliche Pflegesituation und vorhandenes Budget bei der Pflegekasse prüfen lassen.
Vor der Buchung klären, ob Anbieter und konkrete Leistung für die gewünschte Erstattung anerkannt sind.
Benötigte Rechnungen, Leistungsnachweise, Abtretungen und Fristen schriftlich bestätigen lassen.
Privat gebuchte SoleNova-Leistungen begründen derzeit keinen zugesagten Erstattungsanspruch.
Privat und transparent
Die Anerkennung ist beantragt, aber noch nicht durch einen schriftlichen Bescheid bestätigt. Bis dahin bezeichnet sich SoleNova nicht als anerkannter Anbieter.
Leistungen werden derzeit privat vereinbart und abgerechnet. Eine Erstattung, rückwirkende Kostenübernahme oder Direktabrechnung mit einer Pflegekasse wird nicht zugesagt.
Fahrtkosten oder Auslagen werden nur berechnet, wenn sie vorab transparent vereinbart wurden.
Persönlichen Bedarf besprechen →Gut zu wissen
Klare Antworten helfen bei der Orientierung. Ihre persönliche Situation wird anschließend individuell besprochen.
Nein. Er ist zweckgebunden und dient grundsätzlich der Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für gesetzlich bestimmte Leistungen.
Ja. Nach dem Rechtsstand am 28.09.2026 besteht der Anspruch bei häuslicher Pflege grundsätzlich in den Pflegegraden 1 bis 5.
Nein. Bei Angeboten zur Unterstützung im Alltag sind insbesondere die landesrechtliche Anerkennung und der anerkannte Leistungsumfang entscheidend.
Das wird nicht zugesagt. Die Anerkennung ist beantragt, aber noch nicht schriftlich bestätigt. SoleNova-Leistungen werden derzeit privat abgerechnet.
Nein. Bis zur bestätigten Anerkennung und organisatorischen Klärung findet keine Direktabrechnung statt.
Ja. Die Nutzung kann sich auf anteiliges Pflegegeld auswirken. Die konkrete Berechnung sollte die Pflegekasse vornehmen.
Bei der zuständigen Pflegekasse, dem privaten Versicherungsunternehmen oder einer qualifizierten Pflegeberatung.
Weitere Informationen
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Alle Leistungen im Überblick →
Rechtliche Grundlagen: § 45a SGB XI, § 45b SGB XI und die AnFöVO NRW. Die Informationen ersetzen keine Rechts- oder Pflegeberatung.
Persönlich anfragen
Gemeinsam klären wir, welche private Unterstützung möglich ist, was sie kostet und wo die fachlichen Grenzen liegen.