Abwesenheit planen
Gewünschtes Zeitfenster und der Grund für die Entlastung werden genannt.
Verlässliche Übergabe für ein vereinbartes Zeitfenster
Nichtmedizinische Begleitung für klar vereinbarte Stunden, damit Angehörige Termine, Arbeit oder Erholung planbar wahrnehmen können.
Einsätze nach persönlicher Abstimmung und aktueller Verfügbarkeit.

LeistungsrahmenNicht-medizinische Alltagshilfe
Aktueller StatusAnerkennung ist beantragt
Bedarf besprechenVerständlich eingeordnet
Angehörige können nicht jeden Termin und jede Alltagssituation selbst abdecken. Ein vereinbartes Zeitfenster schafft Raum für Arbeit, Erholung oder eigene Erledigungen.
Vor dem Besuch werden Beginn, Ende, erreichbare Kontaktpersonen und geeignete Aktivitäten festgelegt. So ist für alle Beteiligten klar, was während des Zeitfensters möglich ist.
Die stundenweise Seniorenbetreuung kostet 38,00 € je Leistungsstunde. Sie ist keine Pflege, Nachtwache oder lückenlose Aufsicht.
Konkrete
Unterstützung
Persönlich vereinbart
Der konkrete Umfang richtet sich nach Bedarf, Sicherheit, Wegen und verfügbarer Kapazität. Nichts wird pauschal versprochen.
Mit Respekt an Ihrer SeiteGrenzen geben Sicherheit
Medikamentengabe, Körperpflege, Toilettenhilfe, pflegerische Transfers und medizinische Überwachung sind ausgeschlossen.
SoleNova übernimmt keine Nachtwache, 24-Stunden-Betreuung, geschlossene Beaufsichtigung oder Betreuung bei akutem Selbst- oder Fremdgefährdungsrisiko.
So beginnt
die Hilfe
Einfacher Ablauf
Gewünschtes Zeitfenster und der Grund für die Entlastung werden genannt.
Wir klären, ob nichtmedizinische Begleitung ausreicht und wer erreichbar bleibt.
Beginn, Ende, Aktivitäten, Kontaktpersonen und Preis werden festgehalten.
Nach dem vereinbarten Zeitfenster erfolgt eine kurze organisatorische Rückmeldung.
Privat und transparent
Die Anerkennung ist beantragt, aber noch nicht durch einen schriftlichen Bescheid bestätigt. Bis dahin bezeichnet sich SoleNova nicht als anerkannter Anbieter.
Leistungen werden derzeit privat vereinbart und abgerechnet. Eine Erstattung, rückwirkende Kostenübernahme oder Direktabrechnung mit einer Pflegekasse wird nicht zugesagt.
Fahrtkosten oder Auslagen werden nur berechnet, wenn sie vorab transparent vereinbart wurden.
Persönlichen Bedarf besprechen →Gut zu wissen
Klare Antworten helfen bei der Orientierung. Ihre persönliche Situation wird anschließend individuell besprochen.
Die Dauer wird individuell vereinbart und richtet sich nach Bedarf und Verfügbarkeit.
Ja, wenn die nicht-pflegerische Begleitung für die konkrete Situation geeignet ist.
Nein. Körperbezogene und medizinische Pflege gehören nicht zum Angebot.
Ja, wiederkehrende Termine können nach Kapazität vereinbart werden.
SoleNova sagt derzeit keine Erstattung oder direkte Pflegekassenabrechnung zu.
Weitere Informationen
Lesen Sie auch die thematisch passenden Informationen:
Alle Leistungen im Überblick →
Rechtliche Grundlagen: § 45a SGB XI, § 45b SGB XI und die AnFöVO NRW. Die Informationen ersetzen keine Rechts- oder Pflegeberatung.
Persönlich anfragen
Gemeinsam klären wir, welche private Unterstützung möglich ist, was sie kostet und wo die fachlichen Grenzen liegen.